LEADER Kriterien - Fördersatz - Einreichung

Kriterien für LEADER Projekte

BÜRGERINNENBETEILIGUNG
Nicht externe Institutionen planen Projekte und entscheiden über deren Realisierung, sondern lokale Entwicklungsstrategien werden entsprechend dem „Bottom-up-Prinzip“ mit den EinwohnerInnen der Region entwickelt. Die inhaltliche Entscheidung zur Förderung von Projekten wird in der Region getroffen.

INNOVATION
Neue Ideen und Wege finden im Rahmen des LEADER-Förderprogramms Raum zur Verwirklichung.
Mit Kreativität sollen neuartige Konzepte Akzente in der Region setzen.

KOOPERATION
LEADER unterstützt Aktivitäten über Grenzen hinweg auf nationaler und transnationaler Ebene.

MULTISEKTORALITÄT
LEADER-Projekte sind sektorenübergreifend und beruhen auf der Zusammenarbeit von AkteurInnen
verschiedener Wirtschaft s- und Lebensbereiche.

PARTNERSCHAFTLICHKEIT
Die Lokale Aktionsgruppe als öffentlich-private Partnerschaft agiert als Netzwerk und Impulsgeber
für die Entwicklung in der Region.

TERRITORIALER ANSATZ
Regionale Besonderheiten bilden den Grundstein für die Entwicklungsarbeit in klar abgegrenzten,
ländlichen Regionen.

VERNETZUNG
Nach dem Prinzip „von und miteinander lernen“ profitieren Regionen durch den Austausch von
Erfahrungen und das Teilen von Wissen.

Förderung - Fördersätze

LEADER Förderprogramm 2014-20 (23)

Ab 1. Juni 2015 ist die Region LAG Attersee-Attergau (REGATTA) wieder als LEADER Förderregion bis anerkannt . Ab diesem Zeitpunkt können Projekte eingereicht werden!

 LEADER Fördersätze 2014-20Datei herunterladen: PDF

9 Themen-Schwerpunkte REGATTA 2014-20 (Übersicht)Datei herunterladen: PDF

Wie werden künftig LEADER-Projekte gefördert?(kurze Zusammenfassung)

a) 40% Förderung für direkt einkommensschaffende Maßnahmen (zB Marketing einer Wirtekooperation)
b) 60% Förderung für nicht direkt einkommensschaffende Maßnahmen (zB Themenweg)
c) 80% Förderung für Bereiche des Gemeinwohls, der Kultur, der Umwelt oder des Lebenslangen Lernens
d) Eigenleistungen des Projektträgers können bei investiven Projekten anerkannt werden.
Zusätzlich gibt es eine vereinfachte Förderabwicklung für gemeinnützige Förderwerber bei:
e) Kleinprojekt (< 5.700 Euro Gesamtkosten).


Einreichung und Genehmigung von Projekten – wie komme ich zu einer LEADER-Förderung?

Wenn Sie eine Projektidee haben, nehmen Sie so rasch wie möglich Kontakt mit der REGATTA-Geschäftsführung auf. Tel. 07662 / 29199  oder leader@regatta.co.at 

Datei herunterladen: DOCXProjektleitfaden-Projektdatenblatt

Im ersten Schritt werden Förderfähigkeit und Vorgangsweise geklärt. Entscheidend ist, die in der Strategie festgelegten Themenschwerpunkte in Form von Projekten in den  Aktionsfeldern umzusetzen.


 

In der LEADER Förderperiode 2014-20 wird jedes Projekt vom 12-Köpfigen Projektauswahlgremium der REGATTA anhand der "Projektauswahl-Kriterienliste" bewertet. Erreicht das Projekt 60% der max. der möglichen Punkteanzahl von 32 Punkten, dann erfüllt es die Qualitätskriterien eines LEADER Förderprojektes. 

WICHTIG:  Projekte müssen vorfinanziert werden, das bedeutet die tatsächliche Förderung wird erst nach Abrechnung der Projekte ausbezahlt. Kosten die zur Finanzierung und VOR Projektgenehmigung anfallen, können nicht berücksichtigt werden. Die Sicherstellung der Eigenmittel ist ebenfalls notwendig.